Drohung mit Krankschreibung zwecks Änderung des Dienstplanes rechtfertigt an sich fristlose Kündigung (05.07.2021)

Die Drohung mit einer Krankschreibung, um damit die Änderung des Dienstplanes zu erzwingen, stellt eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Dies rechtfertigt an sich eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021 - 5 Sa 319/20)