Drei Monate mehr Arbeitslosengeld wegen der Corona-Pandemie nur bei Anspruchsende noch in 2020 (03.05.2021)

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr mit einer
befristeten Sonderregelung den Anspruch auf Arbeitslosengeld um drei Monate verlängert.
Dies gilt allerdings nur für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ansonsten ausgelaufen wäre. Dies verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, so das Hessischen Landessozialgericht.
in einem aktuellen Beschluss.

(Hessisches LSG, Beschluss vom 29.04.2021 - L 7 AL 42/21 B ER)