Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Beamten, der über einen Zeitraum von nahezu 3 Jahren während der Dienstzeit - und zum Teil auch in Zeiten krankheitsbedingter Fehlzeiten - einer Nebentätigkeit als Fahrlehrer nachgegangen ist, aus dem Dienst entfernt.
(VG Trier, Urteil vom 17.02.2022 - 3 K 2630/21.TR)