Deutliche Kritik an Personalabteilung stellt bei berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund dar (05.02.2020)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine von einem Arbeitnehemer an der Personalabteilung geübte deutliche Kritik bei einem berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund ist.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2020 - 8 Sa 483/19)