Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine von einem Arbeitnehemer an der Personalabteilung geübte deutliche Kritik bei einem berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund ist.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2020 - 8 Sa 483/19)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine von einem Arbeitnehemer an der Personalabteilung geübte deutliche Kritik bei einem berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund ist.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2020 - 8 Sa 483/19)