Der Sprung in den Pool als Arbeitsunfall (08.05.2023)

Erleidet ein Arbeitnehmer dadurch Verletzungen, dass er sich während seiner Arbeit in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, so kann dies ausnahmsweise einen Arbeitsunfall darstellen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

(SG München, Urteil vom 02.05.2023 - 5 S 9 U 276/21)