Im Landgericht Düsseldorf hat entschieden, wann die ARAG als Rechtsschutzversicherung Deckungszusagen im Zusammenhang mit der Diesel-Abgas-Problematik zu erteilen habe und wann nicht. Deckungsschutz ist zu gewähren, wenn einem bedürftigen Kläger unter dem Gesichtspunkt hinreichender Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre. Das wird allgemein schon dann bejaht, wenn die Entscheidung...
(LG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2022 - 9 O 257/21)