Coronabedingte Betriebsschließung: Versicherung muss Münchner Gastwirt entschädigen (02.10.2020)

Das Landgerichts München I der Klage eines Gastwirts auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.014.000,00 € aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen seine Versicherung stattgegeben.

(LG München I, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20)