Die Corona-Sonderzahlungen an einen Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Abs. 1 ZPO. Dies hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden.
(Arbeitsgericht Bautzen, Urteil vom 17.03.2021 - 3 Ca 3145/20)
Die Corona-Sonderzahlungen an einen Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Abs. 1 ZPO. Dies hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden.
(Arbeitsgericht Bautzen, Urteil vom 17.03.2021 - 3 Ca 3145/20)