Corona-Prämie für Pflegekräfte - erforderliche Arbeitsleistungen (01.05.2022)

Beschäftigte haben nach § 150a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Nach Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg muss diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum nicht zusammenhängend erfolgen

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2022 - 5 Sa 1708/21)