Corona ist keine Naturkatastrophe (08.12.2021)

Eine Reiseabbruchsversicherung haftet bei coronabedingter Annullierung eines gebuchten Fluges nicht für die Kosten eines Ersatzfluges. Das Amtsgericht München wies die Klage gegen einen bei München ansässigen Reiseversicherer auf Zahlung von 3.610 € ab.

(AG München, Urteil vom 20.05.2021 - 275 C 23753/20)