BVerfG: Arbeitgeber dürfen keine Leiharbeitskräfte als Streikbrecher einsetzen (07.08.2020)

Das Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes richtete. Die Vorschrift enthält das bußgeldbewehrte Verbot, Leiharbeitskräfte auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist, also den Einsatz als Streikbrecher....

(BVerfG, Beschluss vom 19.06.2020 - 1 BvR 842/17)