Bundesarbeitsgericht zur Darlegungspflicht für eine Entschädigung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (09.06.2022)

Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung iSv. § 22 AGG begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehört § 168 SGB IX, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses...

(BAG, Urteil vom 02.06.2022 - 8 AZR 191/21)