Bundesarbeitsgericht stärkt Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen (17.02.2023)

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21)