Das Tragen des islamischen Kopftuchs an allgemeinbildenden Schulen pauschal zu verbieten, stellt einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
(BAG, Urteil vom 27.08.2020 - 8 AZR 62/19)
Das Tragen des islamischen Kopftuchs an allgemeinbildenden Schulen pauschal zu verbieten, stellt einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
(BAG, Urteil vom 27.08.2020 - 8 AZR 62/19)