Bundesarbeitsgericht: Pauschales Kopftuchverbot im Unterricht ist diskriminierend (28.08.2020)

Das Tragen des islamischen Kopftuchs an allgemeinbildenden Schulen pauschal zu verbieten, stellt einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

(BAG, Urteil vom 27.08.2020 - 8 AZR 62/19)