BSG: Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in Schwangerschaft (25.09.2020)

Opferentschädigung kann nur verlangen, wer vor der Geburt durch den fortgesetzten Alkoholmissbrauch seiner Mutter in der Schwangerschaft dadurch geschädigt wird, dass die Grenze zum kriminellen Unrecht überschritten wird, der Alkoholmissbrauch also auf einen versuchten Abbruch der Schwangerschaft gerichtet ist. Dies hat das Bundessozialgerichts entschieden.

(BSG, Urteil vom 24.09.2020 - B 9 V 3/18)