BSG: Keine strengen Anforderungen an den Wohngruppenzuschlag zugunsten pflegebedürftiger Menschen (11.09.2020)

Das Bundessozialgerichts hat in drei Revisionsverfahren über den Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a Sozialgesetzbuch Elftes Buch - SGB XI - für pflegebedürftige Bewohner von Wohngruppen entschieden. Die sämtlich den Zuschlag ablehnenden Urteile der Landessozialgerichte sind aufgehoben worden. Das Bundessozialgericht misst dem gesetzlichen Ziel der Leistung, ambulante Wohnformen...

(BSG, Urteil vom 10.09.2020 - B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R und B 3 P 1/20 R)