BSG: Jobcenter kann zur Kostenübernahme einer Lernförderung zur Behebung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Schülers verpflichtet sein (05.07.2019)

Liegt bei einem Schüler eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche vor, so kann das Jobcenter verpflichtet sein, die Kosten eines Volkshochschulkurses zur Behebung der Lese-Rechtschreib-Schwäche als Leistung zur Lernförderung zu übernehmen. Die Lernförderung setzt nicht voraus, dass eine nur kurzzeitige und versetzungsgefährdende Lernschwäche vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.

(BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 4 AS 19/17 R)