BSG erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behindertenparkplätzen (21.03.2023)

Dass Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).

(BSG, Urteil vom 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R)