Fünf Gründe für eine Vorsorgevollmacht vom Notar

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können, gibt es niemanden, der Sie automatisch vertritt. Ehepartner und Kinder dürfen dann nicht für Sie handeln. Das Gericht setzt einen Betreuer ein. Das kann langwierig und teuer werden; da hilft nur eine Vorsorgevollmacht. Welche Form Sie hierfür wählen, steht Ihnen frei. Warum also die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen?

Die notarielle Vorsorgevollmacht erlaubt schnelles und unproblematisches Handeln. Sie ist ein „Premiumprodukt“ für Ihre Planung.

1. Individuelle Beratung und Gestaltung

Der Notar erfragt Ihren Willen und erklärt Ihnen die rechtlichen Folgen Ihrer Erklärungen. Dies schützt Sie vor Irrtümern. Klare und eindeutige Formulierungen in der Urkunde geben nur Ihre individuellen Wünsche wieder. Bei der Verwendung eines Formulars ist dies nicht gewährleistet.

2. Geschäftsfähigkeit und Identität werden geprüft

Der Notar prüft bei der Beurkundung Ihre Geschäftsfähigkeit. Das vermeidet spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht. Auch Ihre Identität prüft er. Bei Banken, Behörden, Ärzten oder sonstigen Stellen werden beurkundete Vorsorgevollmachten sofort anerkannt.

3. Umfassende Einsatzmöglichkeiten

Nur die beurkundete Vorsorgevollmacht deckt alle Arten von Rechtsgeschäften ab. Oft gelten besonderen Formvorschriften, die der Notar kennt. Und auf die kommt es an. Zum Beispiel bei allen Geschäften, die Ihr Grundstück betreffen, nutzt eine Vollmacht ohne Notar nicht.

4. Für Ersatz ist gesorgt

Bei einer beurkundeten Vollmacht kann der Notar weitere Ausfertigungen erteilen. Diese gelten wie das Original. Privatschriftliche Vollmachten versagen hier. Geht davon das Original verloren, kann der Vertreter nicht handeln. Die Vollmacht gilt als nicht erteilt.

5. Moderate Kosten

Die Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht sind moderat. Sie richten sich nach Ihrem Vermögen. Und sind deutlich niedriger, als die Kosten einer gerichtlichen Betreuung.