Blase am Fuß keine Unfallfolge für spätere Teilamputation (29.03.2022)

Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat entschieden, dass ein Fischer, der sich bei Ausübung seiner Tätigkeit eine Blase am rechten Fuß zuzog, eine später erforderlich werdende Teilamputation dieses Fußes nicht mehr auf diese Blase zurückführen kann.

(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022 - L 3 U 58/20)