BGH zum Umfang der Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (18.12.2020)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) erfordert, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er...

(BGH, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19)