Arbeitgeber und Betriebsrat können die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Fas entschied das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss.
(BAG, Beschluss vom 28.07.2020 - 1 ABR 4/19)
Arbeitgeber und Betriebsrat können die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Fas entschied das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss.
(BAG, Beschluss vom 28.07.2020 - 1 ABR 4/19)