Betriebsvereinbarung kann nicht von Zustimmungsquorum der Belegschaft abhängig gemacht werden (03.08.2020)

Arbeitgeber und Betriebsrat können die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Fas entschied das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss.

(BAG, Beschluss vom 28.07.2020 - 1 ABR 4/19)