Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam (21.03.2022)

Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Beschluss vom 16.03.2022 - 7 ABR 29/20)