Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Nutzung von Kameraaufnahmen zur Abstandsüberwachung (29.04.2020)

Der Betriebsrat eines Logistik- und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg, das einem internationalen Konzern angehört, hat den Arbeitgeber im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte auf Unterlassung in Anspruch genommen und einen Teilsieg errungen. Das Arbeitsgericht Wesel sah die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzt. Beschluss ist nicht rechtskräftig.

(ArbG Wesel, Beschluss vom 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20)