Betriebliche Altersversorgung: BAG zur Auslegung einer Versorgungsordnung (07.12.2021)

Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach eine Witwen-/ Witwerrente entfällt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist oder wenn sie erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde, schließt eine Witwen-/Witwerrente nicht aus, wenn die Ehe zwar nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, aber vor dem Beginn des Altersrentenbezugs geschlossen wurde.

(BAG, Urteil vom 02.12.2021 - 3 AZR 212/21)