Wird in einer Stellenzeige das Arbeitsteam als „junges, hoch motiviertes Team“ bezeichnet, so liegt darin eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters nach § 3 Abs. 1 AGG. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
(LAG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020 - 2 Sa 1/20)