Berufsfeuerwehrleute haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleistete Rufbereitschaft (17.03.2020)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat den Klagen von 12 Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Oldenburg vollumfänglich, den Klagen von 5 Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Osnabrück teilweise stattgegeben und die beklagten Städte verurteilt, ihnen eine finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleisteten Bereitschaftsdienst zu gewähren.

(Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.03.2020 - 5 LB 49/18 u.a. und 5 LB 62/18 u.a. (Urteil v. 11.03.2020))