Berliner Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen (19.04.2023)

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass bei der Beurteilung der Frage, in welcher Höhe Mietkosten von den Jobcentern zu übernehmen sind, ein Vergleich mit den Mieten für Sozialwohnungen zu erfolgen hat. Mietpreise, die für nach dem Recht des sozialen Wohnungsbaus geförderte Wohnungen gezahlt werden, könnten nicht als unangemessen angesehen werden.

(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2023 - L 32 AS 1888/17)