Berechnung des Einkommens für Grundsicherung: Unentgeltlich vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung ist zu berücksichtigen (11.10.2019)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, das es für die Berechnung des Einkommens nach § 2 Abs. 5 ALG II-V unerheblich ist, ob vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wird.

(SG Stuttgart, Urteil vom 28.03.2019 - S 12 AS 4117/18)