Beleidigungen gegen Chef und Kollegen im Zuge menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung (22.08.2022)

Beleidigungen eines Arbeitsnehmers gegen den Chef und Arbeitskollegen sind in einem milderen Licht zu sehen, wenn der Arbeitnehmer unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen leidet. In diesem Fall kann der Blick auf die Bedeutung der Äußerung verstellt sein. Der Arbeitnehmer kann aber abgemahnt werden. Dies hat das Thüringer Landesarbeitsgericht entschieden.

(Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 29.06.2022 - 4 Sa 212/13)