Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht gemäß § 62 Abs. 2 SGB V auf Grundlage des insgesamt verfügbaren Einkommens zu berechnen ist, auf das zugleich die Zuzahlungen aller Haushaltsmitglieder angerechnet wird. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird die Belastungsgrenze...
(SG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2019 - S 6 KR 3579/17)