Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft richtet sich nur nach dem eigenen zur Verfügung stehenden Einkommen (29.11.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht gemäß § 62 Abs. 2 SGB V auf Grundlage des insgesamt verfügbaren Einkommens zu berechnen ist, auf das zugleich die Zuzahlungen aller Haushaltsmitglieder angerechnet wird. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird die Belastungsgrenze...

(SG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2019 - S 6 KR 3579/17)