Bei Schadensanzeige für Kaskoversicherung Meldefrist beachten (19.02.2020)

Das OLG Braunschweig hat darauf hingewiesen, dass Versicherungsnehmer unter Umständen leer ausgehen, wenn die Schadensanzeige bei der Vollkaskoversicherung erst dann erfolgt, wenn die in den Versicherungsbedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist.

(OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.01.2020 - 11 U 131/19)