Bei häuslicher umfassender Betreuung muss Mindestlohn gezahlt werden (19.08.2020)

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zur Vergütung einer 24-Stunden-Pflege zu Hause
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19)