Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass dem Wunsch- und Wahlrecht von Behinderten bei der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren ist.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2022 - L 16 KR 421/21)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass dem Wunsch- und Wahlrecht von Behinderten bei der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren ist.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2022 - L 16 KR 421/21)