Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Jobcenter einer Hartz IV-Empfängerin bereits bei erstmaliger Störung des Hausfriedens ein befristetes Hausverbot erteilen darf.
(SG Heilbronn, Beschluss vom 19.11.2014 - S 10 AS 3793/14)
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Jobcenter einer Hartz IV-Empfängerin bereits bei erstmaliger Störung des Hausfriedens ein befristetes Hausverbot erteilen darf.
(SG Heilbronn, Beschluss vom 19.11.2014 - S 10 AS 3793/14)