BAG zur Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung (26.08.2022)

Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO
unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der
Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 25.08.2022 - 8 AZR 14/22)