BAG zur Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht (10.09.2020)

Das BAG hat entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, da ihre Tätigkeiten lediglich einen Arbeitsvorgang darstellen, innerhalb dessen sie in rechtserheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten erbringt.

(BAG, Urteil vom 09.09.2020 - 4 AZR 195/20)