BAG zum Schadensersatzanspruch schwerbehinderter Beschäftigter wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung (17.05.2019)

Der Arbeitgeber kann nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er die/den Beschäftigte/n entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplans beschäftigt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn aufgrund der Beurteilung eines Betriebsarztes die begründete Befürchtung...

(BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 8 AZR 530/17)