Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens im Zusammenhang mit der Frage angerufen*, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG** nach sich zieht.
(BAG, Beschluss vom 27.01.2022 - 6 AZR 155/21 (A))