BAG: Keine betriebliche Übung bei irrtümlicher Annahme des Arbeitsgebers zur Leistungspflicht (10.01.2020)

Zwar kann ein Tarifvertrag aufgrund einer betrieblichen Übung zur Anwendung kommen. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Arbeitgeber irrtümlich meint, er müsse den Tarifvertrag anwenden. In diesem Fall entsteht keine betriebliche Übung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 11.07.2018 - 4 AZR 443/17)