Erkrankt ein Arbeitnehmer, weil es zu Konflikten mit dem Arbeitnehmer kommt, und würde sich der Gesundheitszustand bei einer Weiterbeschäftigung verschlechtern, kann dies eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitnehmers gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 22.03.2018 - 8 AZR 190/17)