BAG: Änderung von Anpassungsregelungen zum Abbau einer Überversorgung gerechtfertigt (14.10.2020)

Liegt ein Fall der planmäßigen Überversorgung vor, können im öffentlichen Dienst die
Anforderungen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Anpassung von Versorgungsregelungen, wie etwa die Einführung einer sog. Nettolimitierung, rechtfertigen. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit können die Änderung einer Anpassungsregelung stützen. Versorgungsordnung – der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden kann.

(BAG, Urteil vom 13.10.2020 - 3 AZR 410/19)