Ausstattung Betriebsrat mit Technik für Videokonferenzen (15.04.2021)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Arbeitgeber im Wege einer
einstweiligen Verfügung verurteilt, dem bestehenden Betriebsrat eine technische Ausstattung
zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form
einer Videokonferenz ermöglicht.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/20)