Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksam (04.09.2020)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zur Zahlung von knapp 170.000,00 € an einen ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden verurteilt. Nach einer wirksamen Amtsenthebung sei der daneben bestehende Dienstvertrag nicht wirksam gekündigt worden. Es fehle sowohl an einer rechtzeitig von dem hierfür zuständigen Hauptvorstand ausgesprochenen Kündigungserklärung...

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2020 - 4 U 46/19)