Ausschluss von betrieblicher Altersversorgung durch Altersklausel zulässig (23.09.2021)

Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 21.09.2021 - 3 AZR 147/21)