Auch 17-Jährige mit "Down-Syndrom" hat noch Anspruch auf spezielles Dreirad (09.02.2015)

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein bereits 17-jähriges Mädchen, das am sogenannten „Down-Syndroms“ leidet, dann gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf Hilfsmittelversorgung mit einem Spezialfahrrad hat, wenn das Hilfsmittel notwendig ist, um das Mädchen in das Lebensumfeld Nichtbehinderter zu integrieren.

(SG Heilbronn, Urteil vom 20.01.2015 - S 11 KR 4250/13)