Asylbewerberleistungen nach Kirchenasyl (24.02.2021)

Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-westfahlen hat entschieden, dass Zweifel daran, ob ein Asylbewerber seinen Aufenthaltsort fortlaufend bekannt gegeben hat, einem Anspruch auf sog. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG entgegenstehen.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2021 - L 20 AY 1/21 B ER)