Arzt kann sich trotz Einverständnisses der Patientin des sexuellen Missbrauchs strafbar machen (07.12.2022)

Ein Arzt kann sich auch dann wegen sexuellen Missbrauchs an einer Patientin gemäß § 174c StGB strafbar machen, wenn die Patientin den sexuellen Handlungen zustimmt. Eine Strafbarkeit besteht nicht, wenn sich Arzt und Patientin auf Augenhöhe befinden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

(OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2022 - 5 RVs 60/22)