Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen beim Versicherungsvertrag berechtigen zum Rücktritt (28.09.2020)

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ein Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig beantwortet.

(OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.08.2020 - 11 U 15/19)