ArbG Mainz: 62-jähriger Lehrer muss trotz Corona-Pandemie unterrichten (12.06.2020)

Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62jähriger Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zu Präsenzunterricht heranzuziehen. die Schulen einen Ermessensspielraum haben, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen, und es...

(ArbG Mainz, Beschluss vom 10.06.2020 - 4 Ga 10/20)